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Eigentum an Sachen

См. также в других словарях:

  • Eigentum — Besitz; Hab und Gut; Vermögen; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Ei|gen|tum [ ai̮gn̩tu:m], das; s, e: etwas, was jmdm. gehört: persönliches Eigentum; das Grundstück ist sein Eigentum. Syn …   Universal-Lexikon

  • Eigentum — Privater Steinhaufen in einem Dorf bei Ludwigshafen Eigentum bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.[1] Merkmale moderner Formen des Eigentums sind die rechtliche Zuordnung von Gegenständen zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentum (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Eigentum das Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Für das Privatrecht sind in § 903 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seine Eigenschaften bestimmt: Der Eigentümer einer Sache kann, soweit… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eigentum — (Dominĭum), oberste rechtliche Herrschaft einer Person über eine körperliche Sache, im Gegensatz zum Besitz (s.d.); nach dem Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch das Recht, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Sachen — Sachen, im juristischen Sinne die körperlichen Gegenstände im Gegensatz zur Person, dem Rechtssubjekt. Von den verschiedenen Einteilungen der S. sind die wichtigsten die Einteilung in bewegliche (Mobilien, Fahrnis, fahrende Habe) und unbewegliche …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eigentum (Österreich) — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentum — I. Begriff:Zu unterscheiden ist der verfassungsrechtliche Begriff und der bürgerlich rechtliche Begriff des Eigentums. 1. Verfassungsrechtlicher Eigentumsbegriff: E. im Sinn des Art. 14 I GG ist jedes besondere vermögenswerte Recht, jedes… …   Lexikon der Economics

  • Sachen — Bekleidung, Garderobe, Kleider, Kleidung, Outfit; (ugs.): Kluft; (salopp): Klamotten; (ugs., oft scherzh.): Montur; (abwertend): Aufzug; (veraltend): Zeug. * * * Sachen 1.Besitz,Eigentum,Besitztum,Habe,Habseligkeiten,Schätze 2.Kleidung,Bekleidung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • geistiges Eigentum — Copyright; Urheberrecht; intellektuelles Eigentum * * * geistiges Eigentum,   Zuordnungsbegriff für geistige Werte (geistige Schöpfungen, Immaterialgüterrechte). Das bürgerliche Recht kennt nur das Eigentum an Sachen. Der Schutz des geistigen… …   Universal-Lexikon

  • herrenlose Sachen — Sachen, an denen entweder noch nie ein Eigentum bestanden hat (z.B. wilde Tiere in Freiheit) oder an denen der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat (⇡ Dereliktion). Vgl. auch ⇡ Aneignung …   Lexikon der Economics

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